Milch
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Etymologie
Das Substantiv Milch, ebenso wie Molke und das zugehörige Verb melken, sind germanischsprachiges Gemeingut (schwed. mjölk, dän. mælk, niederl. melk, engl. milk, isländ. mjólk usw.). Althochdeutsch miluh (8. Jh.) wandelt sich zu mittelhochdeutsch milich, milch.[8][9] Die fachsprachliche Mehrzahlbildung lautet Milche oder auch Milchen.
„Milch“ ist allgemein der Name für eine Nährflüssigkeit, die bei Säugetieren (Mammalia) von weiblichen Individuen nach einer Schwangerschaft durch Drüsen der Milchleisten über Mamillen bzw. Zitzen an Brüsten (Mammae) oder Eutern dem saugenden Nachwuchs (Säugling) als (zunächst einziges) Nahrungsmittel zur Verfügung gestellt wird.
Im Deutschen wird der Ausdruck „Milch“ (lateinisch lac) vornehmlich als ein Synonym für Kuhmilch (lateinisch lac bovinum)[10] gebraucht, aber auch für milchähnliche Flüssigkeiten (etwa „Jungfrauenmilch“, lateinisch lac virginis). Die Milch des Menschen wird distinguierend hingegen explizit als Muttermilch bezeichnet.
Definition Milch nach Ländern
Deutschland
In Deutschland ist Milch bzw. Rohmilch das durch „einmaliges oder mehrmaliges tägliches Melken gewonnene Eutersekret von zur Milchgewinnung gehaltenen Kühen“ (§ 2 der Milchverordnung). Wird Milch von anderen Säugetieren zur Herstellung verwendet, muss diese entsprechend gekennzeichnet werden. Dort gilt das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sowie eine Milcherzeugnisverordnung.
Schweiz
In der Schweiz ist Milch „das ganze Gemelk eines oder mehrerer Tiere der Säugetierarten … die regelmässig gemolken werden.“ (Art. 32 Abs. 1 VLtH), wobei als „Säugetierarten“ ausschließlich folgende in Frage kommen: „domestizierte Huftiere der zoologischen Familien der Hornträger (Bovidae), Hirsche (Cervidae), Kamelartige (Camelidae), Schweine (Suidae) und Pferde (Equidae)“ (Art. 2 Abs. 1 VLtH).
Im Handel mit Milch ist die Tierart anzugeben, es sei denn, es handelt sich um Kuhmilch (Art. 36 Abs. 2 VLtH).
Die bisherige Regelung, dass die gesamte Milchmenge (Gemelk) einer Milchkuh gemolken werden muss, ist im Juli 2020 entfallen, so dass auch Milch aus Mutterkuhhaltung legal vermarktet werden kann.[3][4]
Europäische Union
Im Handel innerhalb der Europäischen Union darf allein die Milch von Kühen als „Milch“ bezeichnet werden. Bei Milch anderer Säugetiere muss zusätzlich die Tierart angegeben werden (beispielsweise Ziegenmilch, Schafmilch, Pferdemilch bzw. Stutenmilch, Eselsmilch, Yakmilch, Kamelmilch, Büffelmilch).[5] Dementsprechend werden Soja-Getränke im Handel auch nicht als „Sojamilch“ ausgewiesen.
In der EU bestehen zahlreiche Verordnungen im Zusammenhang mit Milch, wie z. B. die Milchverordnung,[6] die Milch-Güteverordnung sowie die EU-Lebensmittelhygiene-Verordnung.[7]